Es gibt mehrere verschiedene Gebiete im Strafrecht. Dazu gehören das Wirtschaftsstrafrecht Potsdam und das Umweltstrafrecht. Nachfolgend erfährt man Näheres über diese Bereiche, in denen verschiedene Rechtsanwälte für die betroffenen Mandanten tätig sind.
Das Wirtschaftsstrafrecht
Dem immer weiter ansteigenden Komplexität des Wirtschaftslebens, dem technologische Fortschritt und auch dem Zeitgeist des zunehmenden Verfolgungsinteresses unterliegt das Wirtschaftsstrafrecht Potsdam einer starken Dynamik. Ein weiteres dogmatisches Ausdifferenzieren der Rechtsprechung, beispielsweise zur Steuerhinterziehung, Untreue oder Korruption und die konstante Schaffung von neuen sowie die Erweiterung von bestehenden Verbotsnormen, wie etwa kürzlich durch das Novellieren des Geldwäschegesetzes oder die im Koalitionsvertrag vorgesehene neue Regelung des Sanktionsrechts für Firmen, sind lediglich zwei Erscheinungsformen des steten Wandels. Wegen der Spezialisierung und Erfahrung in dem Bereich ist der Rechtsanwalt nicht nur immer auf der Höhe der laufenden Veränderungen, sondern auch dazu fähig, diese durch die juristische Tätigkeit im entsprechenden Interesse der Wahrung der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte aktiv mitzugestalten.
Deswegen hat der Strafverteidiger Potsdam ebenso die vielfältigen Nebenfolgen der strafrechtlichen Sanktionierung im Blick, welche von den Tätigkeitsverboten bis zur Einziehung von erheblichen Vermögenswerten reichen können. Die Sanktionsnormen zum Regulieren des Wirtschaftslebens sind keineswegs in einem einzigen oder einer überschaubaren Zahl von Gesetzen zu finden. Das Strafgesetzbuch bildet lediglich einen Teil des Wirtschaftsstrafrechts ab. In den Verordnungen und Einzelgesetzen sind unzählige Verbotsnormen geregelt, zum Beispiel angefangen vom Arbeitnehmerentsendegesetz bis hin zur Verordnung über das Zulassen von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln zu technologischen Zwecken. Von der Weite des Wirtschaftsstraftrechts verschafft die Regelung der Zuständigkeit von den Wirtschaftsstrafkammern im Paragrafen 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes einen Eindruck.
Das Umweltstrafrecht
Im Strafgesetzbuch ist lediglich ein Teil dieser Verbotsnormen von Umweltstrafrecht geregelt. Der andere Teil ist als ein strafrechtlicher Annex zu den Verwaltungsgesetzen ausgestaltet, welche den häufigen Neuregelungen unterliegen. Zudem haben EU-Richtlinien beispielsweise zum Begriff des Abfalls einen prägenden Einfluss. Bereits am Anfang des Ermittlungsverfahrens kann es sich als Problem erweisen, dass die Durchsuchungen oft sowohl gegen die unmittelbar beteiligte Firma als auch gegen sämtliche Unternehmen einer Lieferantenkette gerichtet sind. Diese damit korrelierende Stigmatisierung und deren wirtschaftliche Folgen können schon weit vor dem Ende des Strafprozesses verheerend sein. Mehr Informationen gibt es in diesem Beitrag.
Zudem stellen sich wichtige Fragen in Hinblick auf die individuelle Verantwortlichkeit als Basis der Strafbarkeit. In fast allen Firmen, die der verwaltungsrechtlichen Genehmigungen bedürfen, erfolgt eine Aufgaben- und Verantwortungsverteilung. Weil im Fall einer Delegation der Pflichten eine Überwachungspflicht des entsprechenden Delegierenden bestehen bleibt, tritt faktisch eine Verantwortungsvervielfältigung auf. Dann gestaltet sich das Ermitteln dieses straf begründenden Tatbeitrags des Einzelnen als schwierig. Allerdings droht in diesen Fällen ein Bußgeld gegen den Betrieb wegen der Aufsichtspflichtverletzung des Geschäftsinhabers, die möglicherweise existenzgefährdende Summen erreicht. Der Rechtsanwalt hat eine große praktische Erfahrung, damit er den Mandanten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren erfolgreich vertreten kann.