Wer selbst bestimmen will, wie er nach einem Unfall oder nach einer schweren Krankheit behandelt werden möchte, der sollte eine Patientenverfügung erstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wille möglichst konkret formuliert wird. Dafür können zum Beispiel bestimmte Zustände erwähnt und mit dem jeweiligen Wunsch dazu geäußert werden. In, manchen Fällen kann es sich auch lohnen, sich juristischen Rat für die Erstellung der Patientenverfügung einzuholen. Manche Krankenkassen übernehmen sogar die Kosten für die Beratung. Falls eine Patientenverfügung nicht zulässig ist, wird in dem Fall der mutmaßliche Wille ermittelt. Dieser Beitrag zeigt, was eine Patientenverfügung alles beinhalten sollte und was es zu beachten gibt.
Werden alle Fälle abgedeckt?
Damit eine Patientenverfügung möglichst genau ist, sollten alle relevanten Fälle abgedeckt sein. Dazu zählen zum Beispiel Zustände wie Todesnähe, unheilbare Krankheiten im Endstadium, Schäden am Gehirn, Koma, Demenz oder andere krankhafte Zustände. Für jeden dieser Fälle sollte dann der jeweilige Wunsch geäußert werden. Dabei sollte man sich die Frage stellen, ob man lebenserhaltende Maßnahmen erwünscht, oder ob eine künstliche Ernährung oder Beatmung durchgeführt werden soll. Auch kann man angeben, ob Schmerzmittel verabreicht werden sollen. Ebenfalls sollte man die Möglichkeit nutzen und gegebenenfalls zusätzliche Angaben zu einer eventuell vorhanden Krankheit manchen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Patientenverfügung jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.
Der Hausarzt kann helfen
Verbraucherzentralen empfehlen, dass man sich zum Zweck einer Patientenverfügung auch von seinem Hausarzt beraten lassen kann. Dieser kennt den Gesundheitszustand meist am besten. Der Arzt kann einem auch eventuell unverständliche Begriffe oder die Hintergründe einer künstlichen Ernährung oder einer künstlichen Beatmung besser erläutern. Wichtig ist, dass die Patientenverfügung BGH konform ist.
Vorsicht bei Musterformularen
Auf Webseiten im Internet findet man zahlreiche Musterformulare für die Erstellung einer Patientenverfügung. Diese sind sicher eine gute Grundlage, aber nicht immer die beste Lösung. Man sollte sich daher jeden Punkt genau anschauen und bestimmte Dinge gegebenenfalls an die eigenen Wünsche anpassen. Wichtig ist, dass man die Formulierung und den Willen wählt, der zu einem passt und nicht, weil es ein Musterformular so vorsieht. Auch kann es sinnvoll sein, die Patientenverfügung gemeinsam mit dem Partner, der Familie oder nahen Freunden zu erstellen. Diese können auch als Zeuge auf dem Dokument unterschreiben.
Was passiert, wenn die Patientenverfügung nicht eindeutig ist?
Falls der Fall eintritt und der behandelnde Arzt keinen eindeutigen Willen zur Behandlung der aktuellen Situation ermitteln kann, dann muss der mutmaßliche Wille des Betroffenen ermittelt werden. Bis dahin muss der Arzt die lebenserhaltenden Maßnahmen durchführen. Für die Ermittlung des Willens können dann Angehörige oder auch Betreuer befragt werden. Vielleicht hat der Betroffene irgendwann mal seinen Willen mündlich jemandem gegenüber geäußert. Die Entscheidung über die weitere Behandlung des Betroffenen kann dann in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess von Arzt, der Familie und einem Betreuer getroffen werden.
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